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Tobit.Software verliert Prozess gegen eine Fotografin des bpp und muss jetzt zahlen!
Die Softwareschmiede Tobit Software AG (Tobit) verschickte vor einigen Monaten viele zigtausend Postkarten mit Bildmotiven von Facebook-Profilen und Fanpages, um für eine von ihr gestaltete App zu werben. Die Werbe-Postkarten gingen immer an die Eigentümer der Facebook-Seiten, ohne, dass die Fotografen der dort abgebildeten Bilder vorher um Erlaubnis gefragt wurden, geschweige denn, ihnen ein Honorar gezahlt worden war. In den meisten Fällen, aber längst nicht immer, waren die Betreiber der Facebook-Seiten auch die Urheber der betreffenden Bilder.
Eine Fotografin des bund professioneller portraitfotografen (bpp) wollte das so nicht hinnehmen und verklagte Tobit auf Honorarzahlung nach der Gebührentabelle der MFM. Tobit erwiderte, dass man aufgrund der Facebook-Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Bilder berechtigt gewesen sei und deshalb nicht bezahlen werde.
Am 22.07.2015 entschied das Amtsgericht Bielefeld, dass der Honoraranspruch der Fotografin berechtigt ist und ihr für insgesamt drei verschickte Postkarten mit ihrem Bildmotiv seitens Tobit jeweils 150,- EUR (insgesamt 450,- EUR) Honorar gezahlt werden müssen. Eine Verdoppelung des Honorars wegen der unterlassenen Namensnennung auf den Postkarten lehnte das Gericht allerdings aus nicht ganz verständlichen Gründen ab.
Entscheidend hierbei aber war für die Klägerin und die bpp Geschäftsstelle, auf deren Anraten und Unterstützung auch die Klage durch den Justiziar des bpp, Herrn Rechtsanwalt Kurt Hahn aus Köln, erfolgreich durchgeführt wurde, dass Tobit sich nicht unerlaubt, unter Hinweis auf die Facebook-Geschäftsbedingungen, der Bilder von Fotografen auf Facebook bedienen kann.
Das Gericht in Bielefeld sah das ebenso.
Aktenzeichen des Amtsgerichts Bielefeld: 42 C 1047/14
Hier als PDF zum Download.
Das Urteil, was inzwischen rechtskräftig ist, kann für Tobit noch sehr unangenehme, finanzielle Folgen haben, denn jeder Fotograf, der eine solche Karte mit seinem Bildmotiv noch besitzt, kann nun Tobit eine Rechnung über 150,- EUR pro Karte für die Nutzung seines Bildmotivs unter Angabe des Aktenzeichens des Urteils schicken.
Если коротко - использовали для рекламы фото с фейсбука, проиграли суд. Заплатили.
Это был один фотограф. Каждый, кто найдет такую открытку, со своей фотографией, может отправлять фирме счет на 150 Евро.